Bürgeramt, Stadt Rain
Gewerbebetrieb; Beantragung der Fortführung durch eine Stellvertretung
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
- Rechtskräftige Gewerbeuntersagung bzw. Gewerbeuntersagung mit Anordnung des Sofortvollzuges
- Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbe: der/die zur Fortführung Berechtigte oder die Stellvertretung muss persönlich zuverlässig sein
- Erfüllung der jeweiligen vorgeschriebenen Voraussetzungen der Tätigkeit
Sie müssen die Fortführung bei bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat.
- Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Genehmigung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.
je Aufwand: 25 bis 250 EUR
Online Dienste
Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter (Redaktionell verantwortlich: Stadt Rain)
Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter (Redaktionell verantwortlich: Stadt Rain)
Ansprechpartner
Lea-Celin Fäller
Telefon | +49 9090 703-132 |
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Fax | +49 9090 703-9132 |
buergerservice@rain.de |
Anja Forster
Telefon | +49 9090 703-131 |
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Fax | +49 9090 703-9131 |
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Maria Landes
Telefon | +49 9090 703-135 |
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Fax | +49 9090 703-139 |
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Stephanie Mair
Telefon | +49 9090 703-134 |
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Fax | +49 9090 703-139 |
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Marina Schittko
Telefon | +49 9090 703-133 |
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Fax | +49 9090 703-9133 |
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