Menü
Social Media

Das Ordnungsamt informiert: Handlungsempfehlung Geflügelpestvirus

Verhaltensregeln beim Auffinden verendeter oder erkrankter Wildvögel

06.11.2025

 Das Veterinäramt Donau-Ries bittet, verendete oder erkrankte Wildvögel nicht anzufassen und nicht mitzunehmen. Falls es doch zu einem Kontakt gekommen ist, müssen die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden.

 Auch der Kontakt von Haustieren mit Kadavern verendeter Wildvögel (z. B. beim Ausführen von Hunden oder bei der Jagd) sollte vermieden oder soweit möglich unterbunden werden. Denn eine leichte und folgenschwere Übertragung der Geflügelpest auf Geflügelbestände ist auch über die eigene Kleidung, die Schuhe oder eben auch über den Hund, der an einem Kadaver zu Gange war, möglich.

Stattdessen sollte man sich bei einem Fund verendeter oder erkrankter Wildvögel während der allgemeinen Dienstzeiten des Landratsamts direkt an das Veterinäramt unter der Telefonnummer 0906-74-1320 wenden. Gemeldet werden sollten verendete, verunfallte oder erkrankte Wasservögel jeder Art.

Außerhalb der Dienstzeiten und am Wochenende bittet das Veterinäramt um eine Mitteilung unter Angabe einer telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail an veterinaeramt@lra-donau-ries.de.

Weitere Informationen beim Veterinäramt: Tierseuchenbekämpfung - Landkreis DONAURIES