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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Einbezugssatzung Bayerdilling „Augsburger Weg“, 1. Änderung und Erweiterung

07.12.2022

 

Der Stadtrat hat am 29.11.2022 die Einbezugssatzung Bayerdilling „Augsburger Weg“, 1. Änderung und Erweiterung, als Satzung beschlossen

Der Stadtrat hat am 29.11.2022 die Einbezugssatzung Bayerdilling „Augsburger Weg“, 1. Änderung und Erweiterung, als Satzung beschlossen:

„Die Einbezugssatzung Bayerdilling „Augsburger Weg“, 1. Änderung und Erweiterung, mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht des Planungsbüros Godts, Rain / Kirchheim am Ries, i.d. Fassung vom 01.09.2022, zuletzt geändert am 29.11.2022, wird als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 01.09.2022, zuletzt geändert am 29.11.2022, wird übernommen.“

Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung öffentlich in der Verwaltungsgemeinschaft Rain und im Rathaus der Stadt Rain, Büro für Stadtentwicklung, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Unterlagen sind am Ende des Textes abrufbar.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 S. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von Festsetzungen des Bebauungsplanes oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

 (Karl Rehm)

1. Bürgermeister