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Bebauungsplan Nr. 5a „Am Fischerweg“, 2. Änderung und Erweiterung mit 7. Änderung des FNP

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss - Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

30.10.2025

Der Stadtrat hat am 30.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5a „Am Fischerweg“, 2. Änderung und Erweiterung mit 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rain, beschlossen:

Aufstellungsbeschluss:

„Die Stadt Rain stellt auf Grundlage der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, und Umweltbericht des Planungsbüros Godts, Büro Rain, in der Fassung vom 30.09.2025, den Bebauungsplan Nr. 5a „Am Fischerweg“ auf. 

Der Geltungsbereich umfasst die Fl.-Nrn. 619, 620, 621, 625, 673/2 (TF), 2435/76 (TF), 2435/77 (TF), 2435/78 (TF), 2435/79, jeweils der Gemarkung Rain (TF = Teilfläche).

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren auf Grundlage der Begründung mit Umweltweltbericht, FNP-Änderung, des Planungsbüros Godts, Büro Rain, in der Fassung vom 30.09.2025, geändert. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem, § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.“ 

Anlass und Ziel der Änderung des Bebauungsplanes

Die 2. Änderung und Erweiterung ist notwendig, da die bisher zulässige Wohnnutzung zu Gunsten der Umnutzung in ein Gesundheitszentrum in ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit gleichlautender Zweckbestimmung geändert werden soll. Des Weiteren wird der Geltungsbereich nach Westen auf eine derzeit als Pferdekoppel genutzte Fläche erweitert, um Baurecht für die zusätzlichen, hierfür benötigten Stellplätze zu schaffen.

Da die Stadt Rain es begrüßt, dass im Stadtgebiet zusätzliche Gesundheitsdienstleitungen etabliert werden, befürwortet sie die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes, um so die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die vorgesehene Nutzung zu regeln.

Die Bebauungsplanänderung und -erweiterung umfasst sowohl planzeichnerische Darstellungen als auch textliche Aktualisierungen. 

Der Stadtrat hat im Rahmen einer Bauvoranfrage bereits am 20.05.2025 das Einvernehmen erteilt. 

Der Bebauungsplan Nr. 5a „Am Fischerweg“, 2. Änderung und Erweiterung mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, und Umweltbericht des Planungsbüros Godts, Büro Rain, in der Fassung vom 30.09.2025 und im Parallelverfahren die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltweltbericht, FNP-Änderung, des Planungsbüros Godts, Büro Rain, jeweils in der Fassung vom 30.09.2025, 

ist vom 

vom 03.11.2025 bis einschließlich 04.12.2025

öffentlich im Rathaus der Stadt Rain, Büro für Stadtentwicklung, Hauptstraße 60, 86641 Rain, EG, Zimmer Nr. 16 (Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag, Dienstag und Don-nerstag 14.00 – 16.00 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. 

Der nachstehende Lageplan ist Bestandteil der Bekanntmachung. Die Unterlagen stehen unten zum Download bereit. 



Karl Rehm
1. Bürgermeister