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Bebauungsplan Nr. 48 „Unterer Kirschbaumweg“; 5. Änderung; Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbe-schluss; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

03.04.2023

Der Stadtrat hat am 15.03.2023.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Unterer Kirschbaumweg“, 5. Änderung (baulicher Schallschutz, Riegelbebauung) beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst:

„Die Stadt Rain stellt auf Grundlage der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Be-gründung/Umweltbericht, des Planungsbüros Godts, Kirchheim, in der Fassung vom 15.03.2023, den Bebauungsplan Nr. 48 „Unterer Kirschbaumweg, 5. Änderung (baulicher Schallschutz, Riegelbebauung) auf.“

Zudem wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst:
„Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 48 „Unterer Kirschbaumweg“, 5. Änderung (baulicher Schallschutz, Riegelbebauung) mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begrün-dung/Umweltbericht, des Planungsbüros Godts, Kirchheim, jeweils in der Fassung vom 15.03.2023, wird gebilligt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.“

Weitere Informationen entnehmen Sie der angefügten Bekanntmachung, dem Bebauungsplan sowie der Schalltechnischen Untersuchung.