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Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023

06.04.2023

Der Stadtrat hat am 28.03.2023 die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 aufgestellt. Die Liste liegt in der Zeit vom 17. April 2023 bis 21. April 2023 im Rathaus der Stadt Rain, Hauptstraße 60, 86641 Rain, 2. OG – Zimmer 44, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur öffentlichen Einsicht aus.

Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis 28. April 2023 schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Stadt Rain (Hauptamt, Zimmer 44) erhoben werden. Einspruch kann mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach Nr. 3 der Schöffenbekanntmachung nicht aufgenommen werden durften bzw. nach den Nrn. 4, 5.1 bis 5.6 der Schöffenbekanntmachung nicht aufgenommen werden sollten.

Nach der Auslegung wird die Vorschlagsliste dem Wahlausschuss beim Amtsgericht Nördlingen vorgelegt, der dann die Auswahl aus allen gemeindlichen Vorschlägen trifft.