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Allgemeinverfügung anlässlich des Faschingsumzuges (Tillywurm) am 19.02.2023

27.01.2023

Die Allgemeinverfügung gilt für die Dauer des Faschingsumzuges (Tillywurm) am Sonntag, 19.02.2023 in der Zeit von 11:30 Uhr (Beginn Zugaufstellung) bis 17:00 Uhr (Ende des Umzuges).

Die folgenden Anordnungen gelten für den Bereich der Umzugstrecke (Neuburger Straße, Hauptstraße, Donauwörther Straße, Kraftwerkstraße) sowie im Bereich der Wagenaufstellung (Nelkenweg, Neuburger Straße) und der Aufstellung der Fußgruppen (Oberer Kirschbaumweg). Der genaue räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist.