Einbezugssatzung „Gempfinger Straße Ost“, Etting: Bekanntmachung öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat hat am 18.05.2021 die Aufstellung der Einbezugssatzung „Gempfinger Straße Ost“ Etting beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Untenstehend finden Sie die Einbezugssatzung „Gempfinger Straße Ost“ Etting sowie deren offizielle Bekanntmachung.