Aufgaben-Detailansicht
Bauland; Bereitstellung
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.
Beschreibung
Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.
Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z.B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Rechtsvorschriften
Verwandte Leistungen
Stand: 30.09.2019
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Wolfgang Neuber | 09090 703-210 und 09090 703-220 | 25 |
