Hinweise zum Fasching
Unten angefügt stehen Ihnen die Allgemeinverfügungen für den lumpigen Donnerstag und den Faschingssonntag mit den dazugehörigen Lageplänen als PDF-Datei zur Verfügung.
Die Allgemeinverfügungen können mit ausführlicher Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung auch im Ordnungsamt der Stadt Rain (Rathaus, Zimmer Nr. 05, Hauptstraße 60, 86641 Rain) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Diese Allgemeinverfügungen gelten zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben (Art. 41 Abs. 4 Satz 3 BayVwvfG).