Einbeziehungssatzung Sallach „Am Wolfbauernweg“, 2. Änderung; Bekanntmachung Auf-stellungsbeschluss und Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 28.03.2023 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Sallach „Am Wolfbauernweg“, 2. Änderung, beschlossen und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst:
„Die Stadt Rain stellt auf Grundlage der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begrün-dung und Umweltbericht des Büros Joost Godts, Kirchheim vom 28.03.2023 die 2. Änderung der Einbeziehungssatzung Sallach „Am Wolfbauernweg“, auf.“
Zudem wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst:
„Der Entwurf der Einbeziehungssatzung Sallach „Am Wolfbauernweg“, 2. Änderung, mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.03.2023, wird gebilligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.“
Weitere Informationen entnehmen Sie den angefügten Dokumenten.